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1232. Juni 29. Trebenizc.

3. Kal. Jul.

Heinrich, d. g. Herzog von Schlesien, hat den Klöstern Leubus und Trebnitz 400 Hufen im Gebiete von Lebus verliehen nebst dem Rechte, auf diesen Hufen einen Markt anzulegen und diesen Markt dann mit Zustimmung seines Sohnes Heinrich und seiner Tochter Gertrud, der Aebtissin von Trebnitz, dem Kloster Leubus zugesprochen und für die Stadt im Lebus er Gebiete, Namens Lubes (Lebus), noch 10 Hufen zur Viehweide hinzugefügt und weitere 12 Hufen in feodo civitatis predicte dem Vogte verliehen. Die Bürger der Stadt und die Kolonisten auf jenen Hufen sollen zu keinen Kriegsdiensten nach ausserhalb, sondern nur zur Landesverteidigung verpflichtet und auf 10 Jahre von 1233 an von allem Zolle frei sein, den sie nach dieser Zeit in gleicher Weise wie die Krossener (vergl. Mosbach, Wiadom. 15) zu entrichten haben.

Z. Heinrich, der jüngere Herzog von Schlesien, Sohn des Ausstellers, Zobezlaus, Herzog von Böhmen, Sohn der Schwester des Ausstellers, Lorenz, Bischof von Lebus u. A.


Wohlbrück, Lebus I. 62, Anm. aus dem Orig., und danach Eiedel cod. dipl. Brandbg. I. 20, 127. Das Orig. Staats-Arch. Trebnitz 34 zeigt die Handschrift des XIII. Jahrh., doch ein Siegel von einer bei echten Urkunden jenes Herzogs durchaus ungewöhn lichen braunrothen Farbe.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.